Die Betreuung findet an Schulöffnungstagen in den Räumlichkeiten des Schul- und Kulturzentrums und den umliegenden Spielplätzen statt.

Das Betreuungsangebot im Überblick

Mittagsbetreuung
Montag bis Freitag von 11.30 bis 12.30 Uhr

Mittagsbetreuung mit Mittagessen
Montag bis Freitag von 11.30 bis 13.30 Uhr

Lern- und Freizeitbetreuung in der Schule (kostenfrei)
13.30 bis 16.00 Uhr, variiert jedes Jahr je nach Stundenplan

Spätbetreuung nach der Lern- und Freizeitbetreuung
16.00 bis 17.30 Uhr, im Anschluss an die Lern- und Freizeitbetreuung

Spätbetreuung nach dem Nachmittagsunterricht
15.20 bis 17.30 Uhr, nach dem Nachmittagsunterricht

Die Module können nach Bedarf kombiniert werden und finden statt, wenn genügend Anmeldungen vorliegen.

Eine Anmeldung zur Spätbetreuung (15.20 bis 17.30 Uhr) ist nur in Kombination mit der Anmeldung zur ganztägigen Betreuung möglich. Im Rahmen der ganztägigen Betreuung (bis 16 Uhr) wird von Lehrpersonen eine Lernbetreuung zur professionellen Unterstützung der Schüler:innen beim Lernen angeboten. Um daran teilnehmen zu können, muss das Kind über Mittag an der Schule bleiben und kann nur in begründeten Einzelfällen von der Schulleitung freigestellt werden.

Anmeldung und Aufsicht

Die Anmeldung zur Schülerbetreuung muss schriftlich mittels Anmeldeformulars erfolgen und ist für das gesamte Schuljahr verbindlich. Anmeldeschluss für die Betreuung im neuen Schuljahr ist jeweils im Juli vor Schulschluss (Beispiel: Das Anmeldeformular für das Schuljahr 2022/23 ist im Juli 2022 vor Schulschluss abzugeben). Das genaue Datum des Anmeldeschlusses kann dem Anmeldeformular entnommen werden.

Die Anmeldeformulare liegen an folgenden Stellen auf:

  • Volksschule Mäder bei Direktorin Julia Kopf
  • Schülerbetreuung bei Koordinatorin Claudia Maruschko
  • Bürgerservice der Gemeinde Mäder

Ausgefüllte Anmeldeformulare sind in den Briefkasten der Schülerbetreuung (beim Eingang gegenüber der Volksschule) zu werfen. Anschließend wird der Erziehungsberechtigte/die Erziehungsberechtigte benachrichtigt.

Kleine Änderungen aufgrund des Stundenplans können fallweise zu Beginn des Schuljahres noch vorgenommen werden.

Die Aufsicht des Kindes erfolgt ausschließlich während der angemeldeten Betreuungszeiten sowie am Betreuungsort (Räumlichkeiten im Schul- und Kulturzentrum Mäder und den umliegenden Spielplätzen).

Mittagessen

Bei der Anmeldung kann angegeben werden, ob das Kind mittags eine warme Mahlzeit isst, oder ob dem Kind stattdessen eine gesunde Jause mit entsprechendem Geschirr in die Betreuung mitgegeben wird.

Die warme Mahlzeit besteht aus drei Gängen und wird vom Sozialzentrum Altach aus vorwiegend regionalen und biologischen Produkten täglich frisch zubereitet.

Kosten und Verrechnung

€ 1,65 pro Betreuungsstunde
€ 6,40 je Mahlzeit

Die Lernbetreuung, die im Rahmen der ganztägigen Betreuung nachmittags bis 16.00 Uhr stattfindet, ist kostenfrei und wird nicht verrechnet.

Die Betreuungskosten werden laut Anmeldung monatlich von der Gemeinde Mäder in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob das Kind anwesend war oder nicht. Das Mittagessen kann bei frühzeitiger Bekanntgabe abbestellt werden und wird dann nicht verrechnet.

Eine Anpassung (Indexierung) der Beiträge erfolgt jeweils zu Jahresbeginn. Bei den genannten Kosten handelt es sich um Bruttobeträge.

Soziale Staffelung: Abhängig vom Haushaltsnettoeinkommen kann sich der Elternbeitrag in der Schülerbetreuung verringern. Dazu ist die Vorlage der Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen erforderlich.

Verhinderung und Freistellung

Die Anwesenheit des angemeldeten Kindes in der Schülerbetreuung ist verpflichtend. Sollte das Kind einmal an der Teilnahme der Betreuung verhindert sein, ist dies bis spätestens 7.30 Uhr des betreffenden Tages der Schülerbetreuung telefonisch bekannt zu geben (Tel.: +43 664 9693793). Erfolgt keine rechtzeitige Bekanntgabe, wird das Mittagessen verrechnet.

Das Kind muss sowohl an der Schule als auch bei der Schülerbetreuung entschuldigt werden, wenn es beispielsweise krankheitsbedingt nicht an der Betreuung teilnehmen kann.

Ausschluss

Schüler:innen können vom Besuch der Schülerbetreuung ausgeschlossen werden, wenn diese das Betreuungsangebot nachhaltig stören und dadurch die ordnungsgemäße Betreuung der anderen Kinder in Mitleidenschaft gezogen wird. Dasselbe gilt auch bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat.